Impressum

Die Adresse unseres Kleingärtnervereines lautet: 
             
Name des Vereines                      Kleingärtnerverein 1954 Pomßen e.V.
Anschrift des Vereines                
Großsteinberger Straße 18b

                                                      04668 Parthenstein/ OT Pomßen   

eingetragen im:

Vereinsregister Leipzig               20053
ehemals VR Grimma                    53

unter der oben genannten Anschrift

Webadresse                                 www.gaerten-in-pomssen.de

Webmail                                       info@gaerten-in-pomssen.de


Der Vorsitzende des Vereines (c/o Anschrift):

Christoph Schmidt, Blücherstraße 8, 04159 Leipzig

telefonisch erreichbar:

Festnetz:                                     0341 26485213
mobil:                                           0172 8800318

E-Mail:                                          c.schmidt-moeckern@kabelmail.de

Vereinsmail:                                info@gaerten-in-pomssen.de

Verantwortlich für diese Seiten ist Christoph Schmidt.

Angebote von Gärten der dargestellten Anlage werden aktuell eingestellt, sind aber aus Gründen der Wiedervergabe nur informativ und nicht rechtsverbindlich. Die angebotenen freien Gärten entsprechen dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung im Internet. Eine Gewähr, dass diese zwischenzeitlich nicht wieder vergeben wurden, besteht nicht.

Die Rechtsgrundlagen entsprechen dem BKleingG, dem Bundesrecht und dem Landesrecht des Freistaates Sachsen, der Gemeindeverordnung Naunhof und den Regelungen der Kleingartenverbände. 

Für dargebotene Links und Fremdseiten übernimmt der Verein und Herausgeber dieser Seiten keine Haftung. Ebenso für Inhalte, welche nicht der aktuellen Rechtsprechung entsprechen.


Datenschutzordnung (DSO) / Stand 06.05.2023

Kleingärtnerverein „1954 Pomßen“ e.V.

§ 1 – Präambel

Der Kleingärtnerverein „1954 Pomßen“ e.V. erhebt und verarbeitet - in vielfacher Weise automatisiert - personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereins- und Mitgliederverwaltung und der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, erlässt der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 2 – Datensätze, Zweck und Dauer der Datenverarbeitung

(1) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten von Mitgliedern sowohl automatisiert in EDV-Systemen als auch nicht automatisiert in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten an den Aushängen des Vereins und im Internet veröffentlicht. Bei Erfordernis werden Daten an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt (z.B. Verbänden und Behörden). In all diesen Fällen ist die DSGVO, das BDSG und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

(2) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt Daten der Mitglieder für die Vereins- und Mitgliederverwaltung, Veranstaltungsorganisationen (z.B. Mitgliederversammlung, Stammtisch, Vereinsfeste), Einforderung der Mitgliedsbeiträge, Aushändigung der Satzung und Vereinsordnungen, Mitgliederinformation über WhatsApp, E-Mail, Facebook oder Newsletter und zur Archivierung nach gesetzlichen Vorschriften. Die Speicherdauer der Daten ist für die Dauer, für die der Verwendungszweck als erfüllt gilt. Im Anschluss sind die Daten zu vernichten.

(3) Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden personenbezogenen Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Beruf, Bankverbindung, Kontaktdaten wie Telefon- und Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen, Haushalts- bzw. Familienzugehörigkeit bei Zuordnung von Mitgliedern ohne Gärten. Darüber hinaus werden vereinsbezogene Daten wie z.B. Eintritt, Austritt, Ehrungen, Funktionen und Ämter, Mitgliedschaftsnummer verarbeitet.

(4) Im Rahmen der Vereins- und Mitgliederverwaltung werden personen- und vereinsbezogene Daten in dem webbasierten Kleingarten-Verwaltungsprogramm „Mein Top-Verwalter“ auf www.meintopverwalter.de (Herausgeber Stefan Kredt, IT-Service, An der Windmühle 81, 42899 Remscheid) gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die hinterlegte Datenschutzerklärung kann unter www.meintopverwalter.de/datenschutzerklaerung abgerufen werden.

(5) Im Rahmen der Zugehörigkeit zum Regionalverband „Muldental“ der Kleingärtner e.V., werden personenbezogene und vereinsbezogene Daten der Mitglieder an diesen weitergeleitet.

(6) Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in Informationsbroschüren und in Internetauftritten veröffentlicht und ggf. an die Presse weitergegeben. Hierzu zählen insbesondere der Name, die Funktion und Kontaktdaten.

(7) Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

(8) Auf der Internetseite des Vereins www.gaerten-in-pomssen.de und auf Social Media Kanälen wie www.facebook.de werden die Daten der Mitglieder des Vorstands mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

(9) Listen von Mitgliedern im Verein werden insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

(10) Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

(11) Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

(12) Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation zu nutzen ist. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinanderstehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§ 3 – Einhaltung der Datenschutzvorgaben

(1) Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem ersten Vorsitzenden zugeordnet. Er stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

(2) Ein Verein benötigt einen Datenschutzbeauftragten, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind (siehe Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU vom 25.11.2019). Da im Kleingärtner-verein „1954 Pomßen“ e.V. weniger als 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, wird kein Datenschutzbeauftragter benannt.

(3) Alle Mitglieder im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des erweiterten Vorstands und vom Vorstand beauftragte Personen), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten. Sie dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.

(4) Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß Beitrags-, Umlagen- und Gebührenordnung mit einer Ordnungsstrafe geahndet werden.

(5) Bei der Aufnahme neuer Mitglieder in den Verein werden diese unmittelbar auf die Datenschutzordnung hingewiesen und über die Datenschutzerklärung ihre Einwilligung zur Nutzung der personenbezogenen Daten eingeholt. Sollte der Anwerber auf eine Mitgliedschaft nicht in Teilen oder in Gänze einwilligen, wird den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr Rechnung getragen und eine Mitgliedschaft ausgeschlossen.

(6) Bei Widerruf der Datenschutzerklärung in Teilen oder in Gänze durch das Mitglied wird von Seitens des Vereins darauf hingewiesen, dass mit der Geltendmachung des Widerrufsrechtes den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr Rechnung getragen werden kann und einer fortlaufenden Mitgliedschaft nicht mehr nachgegangen werden kann.

§ 4 – Sprachliche Gleichstellung

Die verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten sowohl in weiblicher, männlicher als auch diverser Form.

§ 5 – Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung ist Bestandteil der Vereinsordnungen und den Mitgliedern zur Kenntnisnahme auszuhändigen. Sie wurde durch den erweiterten Vorstand auf der Vorstandssitzung am 06.05.2023 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.