Sie können Ihren Antrag auf einen Garten, bzw. Mitgliedschaft online stellen? Was ist zu beachten?

Es gibt in unserm Verein zwei Formen der Mitgliedschaft, zum einen mit, zum anderen ohne Garten.

Mitglieder mit Garten sind nur die Pächter (Einzelpersonen) von Parzellen. Die  Mitgliedschaft im Verein ist die Voraussetzung dafür, einen Garten pachten zu können. Lebens- und Ehepartner sind nicht automatisch Mitglied. Für diese kann die Mitgliedschaft ohne Garten beantragt werden.

Mitglieder ohne Garten können Parzelleneigentümer, Grundstückseigentümer, welche Teile der Gemeinschaftsanlagen nutzen, Förderer oder Lebens- bzw. Ehepartner von Mitgliedern mit Garten sein.

Nutzen Sie darum bitte im Formular die entsprechenden Felder. Der Vorstand wird sich nach Eingang mit Ihnen umgehend in Verbindung setzen.


Zum Mitgliedsantrag
Hinweis: Das Formular öffnet sich in einem neuen Fenster.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass nur ernst gemeinte Anträge Berücksichtigung finden können. Mit dem Aufrufen des Mitgliedsantrages, dem Ausfüllen und Absenden stellen Sie einen rechtswirksamen Antrag auf die Mitgliedschaft in unserem Verein.