Zu jeder Gesellschaftsform gehören Rechnungsprüfer.
Diese sind allein den Gesellschaftern rechenschaftspflichtig. Ihre Aufgabe ist, zu überwachen und zu prüfen, dass die Mittel satzungskonform, in deren Interesse eingesetzt und nicht zweckendfremdet wurden. Auf Verlangen haben sie jederzeit das Recht, Prüfungen vorzunehmen, minimal die Pflicht der Prüfung zum Abschluss des Geschäftsjahres. Jährlich geben sie Rechenschaft, ob der Mitteleinsatz und die Buchführung korrekt waren, oder welche Beanstandungen bestehen. Sie schlagen vor, den Vorstand für das abgerechnete Jahr zu entlasten oder nicht.
In unserem Verein besteht die Revision aus 3 Mitgliedern, einem Vorsitzenden und 2 Beisitzern, welche alle 3 Jahre gewählt werden. Diese sind
Vorsitzender: Bianca Kanitz-Titscher
Bestehen seitens der Mitglieder Bedenken über den Mitteleinsatz, können sie sich gern an den Vorsitzenden oder Beisitzer der Revision wenden.
Neben der Möglichkeit der Stichprüfung, für den Vorstand verbunden mit der Pflicht auf Auskunftserteilung, hat dieser, sowie jedes Revisionsmitglied, jederzeit das Recht auf Teilnahme an den Vorstandsitzungen, zu welchen er stets mit beratenden Rechten eingeladen ist.
Im Interesse der Mitglieder und des Vereines.